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   BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51   

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BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51 (https://dejure.org/1951,1901)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1951 - 1 StR 233/51 (https://dejure.org/1951,1901)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1951 - 1 StR 233/51 (https://dejure.org/1951,1901)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Namentlich war es zulässig dem Angeklagten Gustav W. eigene frühere Aussagen und den beiden Zeugen die von ihnen selbst aufgenommenen Vernehmungsprotokolle vorzuhalten (BGHSt 1, 4 [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]).
  • BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Ergänzend sei bemerkt, dass der Angeklagte seine Revision nicht auf die Behauptung stützen kann, der Zeuge Ma. sei über das ihn nach § 55 StPO zustehende Aussageverweigerungsrecht nicht belehrt worden (BGHSt 1, 39; OGHSt 2, 98).
  • BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51

    Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Die Urkunde brauchte daher nicht vorlesen zu werden; § 245 StPO ist nicht verletzt (BGHSt 1, 94).
  • RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34

    Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Sie durfte zum Gegenstand einer Augenscheinseinnahme über ihr Vorhandensein und ihre Beschaffenheit gemacht werden (RGSt 69, 88).
  • RG, 14.06.1917 - I-194/17

    Darf das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags die Wertlosigkeit des

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Ob Krattiger als Beweismittel wertlos war, hatte das Landgericht nach seinen Ermessen zu entscheiden (RGSt 51, 69).
  • RG, 24.06.1913 - V 180/13

    1. Kreis der zulässigen Beweismittel. Können insbesondere Abbildungen

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Überdies kann die Revision nicht auf die Rüge gegründet werden, ein Sitzungsprotokoll sei unrichtig geführt (RGSt 42, 170; 47, 235).
  • RG, 15.05.1891 - 1201/91

    Muß, wenn das Urteil eines Instanzgerichtes in der Revisionsinstanz aufgehoben

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Eine Verlesung des Revisionsurteils verlangt die Strafprozeßordnung nicht (RGSt 21, 436).
  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Es ist zulässig, von der Vernehmung eines Zeugen abzusehen, dessen persönliche Verhältnisse seiner Aussage jeden Wert für die Feststellung des Sachverhalts entziehen (RGSt 46, 383).
  • RG, 10.10.1911 - II 724/11

    Kann die Revision auf die Behauptung gestützt werden, das zum Zwecke der

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    Erklärungen eines Angeklagten, die in einem richterlichen Protokoll enthalten sind, dürfen auch zum Beweise dafür verlesen werden, dass er nicht gestanden hat (RGSt 45, 196).
  • RG, 06.05.1921 - 241/21

    1. Ist eine nichtige schriftliche Auslobung eine unter § 267 StGB. fallende

    Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
    § 57 StPO ist eine Ordnungsvorschrift, auf ihre Verletzung kann die Revision nicht gestützt werden (u.a. RGSt 56, 66).
  • BGH, 17.10.1967 - 1 StR 388/67

    Verurteilung wegen Unzucht - Mitwirkung eines Richters auf Probe bei einer

    Dieser Vorgang war nicht protokollpflichtig (BGH Urt. v. 27. November 1951 - 1 StR 233/51 -); das Schweigen der Sitzungsniederschrift hierüber ist deshalb unerheblich.
  • BGH, 11.12.1951 - 1 StR 33/50

    Rechtsmittel

    Seine Verletzung vermag daher die Revision nicht zu begründen (RGSt Bd 48 S 38; Urteil des Senatsvom 27. November 1951 - 1 StR 233/51).
  • BGH, 22.01.1952 - 1 StR 629/51
    Solche Vorhalte sind zulässig, sie sind nicht auf richterliche Vernehmungsprotokolle beschränkt (BGH 1 StR 233/51 vom 27. November 1951, OGHSt 1, 110).
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