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BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51 |
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- Wolters Kluwer
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- BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50
Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht; …
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Namentlich war es zulässig dem Angeklagten Gustav W. eigene frühere Aussagen und den beiden Zeugen die von ihnen selbst aufgenommenen Vernehmungsprotokolle vorzuhalten (BGHSt 1, 4 [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50]). - BGH, 27.02.1951 - 1 StR 14/51
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Ergänzend sei bemerkt, dass der Angeklagte seine Revision nicht auf die Behauptung stützen kann, der Zeuge Ma. sei über das ihn nach § 55 StPO zustehende Aussageverweigerungsrecht nicht belehrt worden (BGHSt 1, 39; OGHSt 2, 98). - BGH, 04.04.1951 - 1 StR 54/51
Maßstäbe für die Beurteilung der Gefährlichkeit eines Gewohnheitsverbrechers …
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Die Urkunde brauchte daher nicht vorlesen zu werden; § 245 StPO ist nicht verletzt (BGHSt 1, 94).
- RG, 24.01.1935 - 2 D 1330/34
Zur Frage der Verwertung von Urkunden in der Hauptverhandlung.
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Sie durfte zum Gegenstand einer Augenscheinseinnahme über ihr Vorhandensein und ihre Beschaffenheit gemacht werden (RGSt 69, 88). - RG, 14.06.1917 - I-194/17
Darf das Gericht zur Ablehnung eines Beweisantrags die Wertlosigkeit des …
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Ob Krattiger als Beweismittel wertlos war, hatte das Landgericht nach seinen Ermessen zu entscheiden (RGSt 51, 69). - RG, 24.06.1913 - V 180/13
1. Kreis der zulässigen Beweismittel. Können insbesondere Abbildungen …
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Überdies kann die Revision nicht auf die Rüge gegründet werden, ein Sitzungsprotokoll sei unrichtig geführt (RGSt 42, 170; 47, 235). - RG, 15.05.1891 - 1201/91
Muß, wenn das Urteil eines Instanzgerichtes in der Revisionsinstanz aufgehoben …
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Eine Verlesung des Revisionsurteils verlangt die Strafprozeßordnung nicht (RGSt 21, 436). - RG, 06.12.1912 - II 445/12
Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht …
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Es ist zulässig, von der Vernehmung eines Zeugen abzusehen, dessen persönliche Verhältnisse seiner Aussage jeden Wert für die Feststellung des Sachverhalts entziehen (RGSt 46, 383). - RG, 10.10.1911 - II 724/11
Kann die Revision auf die Behauptung gestützt werden, das zum Zwecke der …
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
Erklärungen eines Angeklagten, die in einem richterlichen Protokoll enthalten sind, dürfen auch zum Beweise dafür verlesen werden, dass er nicht gestanden hat (RGSt 45, 196). - RG, 06.05.1921 - 241/21
1. Ist eine nichtige schriftliche Auslobung eine unter § 267 StGB. fallende …
Auszug aus BGH, 27.11.1951 - 1 StR 233/51
§ 57 StPO ist eine Ordnungsvorschrift, auf ihre Verletzung kann die Revision nicht gestützt werden (u.a. RGSt 56, 66).
- BGH, 17.10.1967 - 1 StR 388/67
Verurteilung wegen Unzucht - Mitwirkung eines Richters auf Probe bei einer …
Dieser Vorgang war nicht protokollpflichtig (BGH Urt. v. 27. November 1951 - 1 StR 233/51 -); das Schweigen der Sitzungsniederschrift hierüber ist deshalb unerheblich. - BGH, 11.12.1951 - 1 StR 33/50
Rechtsmittel
Seine Verletzung vermag daher die Revision nicht zu begründen (RGSt Bd 48 S 38; Urteil des Senatsvom 27. November 1951 - 1 StR 233/51). - BGH, 22.01.1952 - 1 StR 629/51 Solche Vorhalte sind zulässig, sie sind nicht auf richterliche Vernehmungsprotokolle beschränkt (BGH 1 StR 233/51 vom 27. November 1951, OGHSt 1, 110).